Dialogverfahren
Wir wissen, dass eine Erweiterung des Steinbruchs viele Fragen und Bedenken aufwerfen kann. Deshalb haben wir den Dialog mit Ihnen – den Bürgerinnen und Bürgern, den Vertretern der Gemeinden und weiteren Interessierten – von Anfang an in den Mittelpunkt gestellt.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, sich zu informieren!
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Piet Sellke

Roland Fritz

Nina Kuch

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Anliegen des Ortschaftsrats Feßbach und Antworten der Firma Paul Kleinknecht
Die Erfüllung der nachfolgenden Forderungen erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Firma Paul Kleinknecht erklärt sich bereit, diese Punkte zu akzeptieren und umzusetzen. Sie treten mit der Inanspruchnahme der neu genehmigten Fläche in Kraft.
Hier finden Sie die Anliegen und die jeweiligen Antworten im Überblick:
1. Der Ortschaftsrat (OR) fordert die Offenlegung der Erschütterungsdaten und eine kontinuierliche Überprüfung durch feste Messstationen. Hierzu fordert der OR die Benennung von 3 Messpunkten in Gebäuden in Rüblingen und die Festlegung von nicht zu überschreitenden Grenzwerten. Die Messwerte sollen online in Echtzeit einzusehen sein.
1.1 Der Messbericht der Spreng- und Erschütterungsmessdaten vom 25.04.2023 bis 18.06.2024 an den drei bisherigen Messstellen wurde dem Ortschaftsrat zur Verfügung gestellt. Diese Datenwerden ebenfalls für die allgemeine Bevölkerung in den Antragsunterlagen im Zuge der Offenlage zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Firma Paul Kleinknecht ist bereit, auf eigene Kosten ein Erschütterungsmonitoring über eine feste Messstation zu betreiben. Die Messstelle wird in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und dem Gutachter festgelegt. Der prozentuale relative Wert zu den Anhalts- bzw. Emissionswerten nach DIN 4150 wird regelmäßig auf der Internetseite der Firma Paul Kleinknecht aktualisiert und dort zusammen mit spezifischen Daten zur aktuellen Sprengung veröffentlicht.
2. Es sind Entlastungssprengungen durchzuführen, damit die Hauptsprengrichtung stets vom Ort weg stattfinden kann und so die Belastung für die Bevölkerung minimal gehalten wird.
2.1 Die geforderten Entlastungssprengungen werden durchgeführt.
3. Der OR fordert den oberen Grenzwert für die Anzahl der Sprengungen pro Woche auf maximal 3 Sprengungen festzulegen. Außerdem eine Festlegung und den Aushang der Sprengzeiten.
3.1 Einer verbindlichen Forderung von maximal drei Sprengungen pro Woche kann leider nicht stattgegeben werden, obwohl diese in der Regel eingehalten werden. Dies wäre auch nicht im Sinne der Rüblinger Bevölkerung. Eine Reduzierung der Sprengungen würde eine Vergrößerung der Sprenganlage nach sich ziehen, was – wenn auch nur minimal – zu höheren Schwinggeschwindigkeiten führen könnte.
3.2 Vor jeder Sprengung kann ein im Vorfeld festgelegter Teil der Rüblinger Bevölkerung über eine WhatsApp-Gruppe informiert werden, dass in den nächsten Minuten eine Sprengung stattfinden wird.
3.3 Die Firma Paul Kleinknecht wird zur weiteren Reduzierung von Erschütterungsemissionen in eine digitale Bruchwand- und Bohrlochvermessung investieren.
4. Der OR fordert die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen. Derzeit nimmt der OR mangelhafte Umzäunung wahr. Hupsignale sind vor Sprengungen nicht wahrzunehmen. Entsprechende Warnschilder fehlen. Wege werden vor Sprengungen nicht abgesperrt.
4.1 Die Sicherheitsvorkehrungen entsprechen dem Stand der Technik sowie den rechtlichen Anforderungen. Eine mangelhafte Umzäunung wurde nicht festgestellt. Akustische Signale werden vor jeder Sprengung am gesetzlich vorgeschriebenen Ort, nämlich an der Sprengstelle selbst, abgegeben. Erforderliche Wege, die das Sicherheitskonzept betreffen, wurden in der Vergangenheit und werden auch zukünftig stets gewissenhaft abgesperrt.
Dennoch wird die Firma sich bemühen, diese Vorkehrungen zu optimieren und gegebenenfalls im Detail mit dem Ortschaftsrat abzustimmen.
5. Der OR fordert, dass die Rekultivierung in gleichem Masse wie der Abbau erfolgt. Wird an einer Stelle abgebaut, muss zeitgleich an anderer Stelle rekultiviert werden. Eine Verfüllung über momentanes Geländeniveau lehnt der OR ab. Das Gelände ist nach Abbau in den aktuellen Zustand zurückzuversetzen.
5.1 Die Rekultivierung wird dem Abbau zeitgleich folgen. Die Rekultivierungshöhe wird auf momentanes Geländeniveau erfolgen und in den aktuellen Zustand zurückversetzt.
5.2 Im aktuell genehmigten Bereich ergeben sich durch den derzeitigen Genehmigungsantrag keine Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Genehmigung aus dem Jahr 2011.
6. Um die Staubbelastung zu minimieren, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise durch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf max. 10 km/h sowie regelmäßiges Wässern der Fahrwege schon vor Arbeitsbeginn und kontinuierlich über den Tag. Insbesondere im Sommer ist in den Morgenstunden extreme Staubbelastung im Ort wahrnehmbar. Der OR fordert daher eine Staubmessstelle im Ort.
6.1 Maßnahmen zur Reduzierung der Staubbelastung werden ergriffen. Der externe Lkw-Verkehr wird angewiesen, eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung werden Abmahnungen und gegebenenfalls Hausverbote für Fremdfirmen ausgesprochen.
6.2 Eine intensivere Bewässerung der Fahrwege im Vergleich zur bisherigen Bewässerungskampagne wird durchgeführt. Eine intensivere Freimachung der Fahrwege von Feinanteilen wird erfolgen. Dies vor allem im Bereich des Abraums in trockenen Jahreszeiten.
6.3 Eine Staubmessstelle im Ort kann nicht eingerichtet werden, da diese nicht zwischen Staub aus dem Steinbruch und Staub aus anderen Quellen (wie Landwirtschaft) unterscheiden kann. Ein solches Messgerät wird jedoch nicht benötigt, da das Staubemissionsgutachten eine Staubbelastung in den Teilorten weit unterhalb der Grenzwerte prognostiziert.
7. Lärm durch Siebe und Förderbänder belasten. Fahr- und Piepsgeräusche der LKW stören. Hier ist eine lärmärmere technische Lösung zu suchen. Zur Eindämmung von Lärm und Staub sind an der Abbaugrenze Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise ein mit Sträuchern begrünter Wall zum Abhalten von Lärm und Staub.
7.1 Die Anlage wird im Sommer im Regelbetrieb nicht vor 6:30 Uhr in Betrieb genommen. In anderen Monaten beginnt der Betrieb um 7:00 Uhr. Zur Nachverfolgung von vermeintlichen Störungen bitten wir die Rüblinger, eine E-Mail mit Angabe von Datum und Uhrzeit an kontakt@paul-kleinknecht.de zu senden.
7.2 Akustische Rückfahreinrichtungen dienen der Sicherheit der Belegschaft sowie der Kundschaft. Alle Fahrzeuge sind mit akustischen Rückfahrwarneinrichtungen ausgestattet. Keine dieser Maschinen wurde im Wohnbereich von Rüblingen hörbar festgestellt. Dennoch erwägt die Firma Paul Kleinknecht, zwei Maschinen auf optische bzw. sensorische Warneinrichtungen umzurüsten.
7.3 Ein Wall ist aus platztechnischen Gründen nicht möglich und auch nicht zielführend.
8. Die Betriebszeiten sind einzuhalten. Bisweilen sind außerhalb der regelmäßigen Betriebszeiten noch Betriebsgeräusche zu hören.ilen sind außerhalb der regelmäßigen Betriebszeiten noch Betriebsgeräusche zu hören.
8.1 Die Anlage wird im Sommer im Regelbetrieb nicht vor 6:30 Uhr und in anderen Monaten nicht vor 7:00 Uhr in Betrieb genommen. Die Betriebszeiten des Steinbruchs sind montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr. In besonderen Ausnahmefällen sind die Betriebszeiten montags bis samstags von 06:00 bis 22:00 Uhr.
9. Wege die abgebaut werden, müssen nach Verfüllung in gleicher Weise wieder hergestellt werden. Der OR fordert die Ertüchtigung des Weges 290 und Ausbau des Weges 278 bis zur Mündung in Weg auf Flurstück 268 in asphaltierter Ausführung. Die Verlängerung zum Weg 260 (asphaltierte Neuanlage) hat auf Steinbruchgelände zu erfolgen. Die Kurve Flurstück 291 auf 290 muss auf Schwerlastverkehr ausgelegt werden (Kurvenradius).
9.1 Abgebaute Wege werden nach Vollverfüllung in gleicher Weise wiederhergestellt.
9.2 Die Ertüchtigung des Weges auf dem Flurstück 290 erfolgt auf Kosten der Firma Paul Kleinknecht.
9.3 Die Notwendigkeit, den Weg auf Flurstück 268 zu asphaltieren und dessen Verlängerung bis zum Flurstück 260 vorzunehmen, besteht nicht. Das bestehende Feldwegenetz ermöglicht eine effiziente Bewirtschaftung der angrenzenden Äcker. Zudem widerspricht eine Versiegelung der Schotter- und Graswege dem allgemeinen Trend im ländlichen Wegebau. Dennoch setzt der Ortschaftsrat seine Forderung vornehmlich durch und die Firma Paul Kleinknecht wird einen befestigten Fußweg in Verlängerung des bisherigen Feldweges 268 (von der Gemeinde Kupferzell betrieben) errichten. Die Kosten für die Herstellung des Weges trägt die Firma Paul Kleinknecht.
9.4 Eine Verbesserung des Kurvenradius für den Sattelzugverkehr zwischen den Flurstücken 290 und 291 wird durch die Firma Paul Kleinknecht vorgenommen.
10. Firmensitz und Wertschöpfungskette muss vor Ort bleiben. Eine Abbaugenehmigung muss gekoppelt sein an einen Firmensitz in Kupferzell.
10.1 Der Firmensitz bleibt in Kupferzell. Die Wertschöpfungskette bleibt zu 100 % in der Region erhalten. Die Gewerbesteuer fließt zu 100 % an die Gemeinde Kupferzell. Eine Abbaugenehmigung ist an den Firmensitz in Kupferzell gebunden.
REKULTIVIERUNGSZIELE FÜR DIE BESTANDSFLÄCHE
Beibehaltung der genehmigten Rekultivierungsplanung im Bestandsbereich
- Dauergrünland (Mähwiesen)
- Extensivgrünland mit Gebüschen
- Hecken, Feldgehölze
- Streuobst
- offene Felswände
- Wasserflächen
- periodisch wasserführender Bach

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