Dialoggruppe
Nina Kuch
Bereich Sprengung
47. Ist eine Entlastungssprengung an der Westseite der geplanten Erweiterung möglich?
Die Abbau- bzw. Sprengrichtung kann die Höhe der Erschütterungen beeinflussen. Die Erschütterungsausbreitung lässt sich durch „vorlaufenden Abbau“ im Westen mindern, was durch anschließende Sprengungen zu einer weiteren Reduktion der Erschütterungen beiträgt. Dies wird im Spreng- und Immissionsgutachten erläutert.
48. Verringert sich die Erschütterung bei geringerem Sprengvolumen? -> Idee: Häufigere Sprengungen und dabei weniger starke Erschütterung.
Es verhält sich gerade umgekehrt: Kleinere Sprengungen erfordern häufigere Sprengungen, was als störend empfunden wird und problematischere Randbereiche an den Sprenganlagen mit sich bringen kann. Entscheidend für das Erschütterungsniveau ist die Sprengstoffmenge, die je Zeiteinheit (als je Bohrlochladung) detoniert. Eine große Sprenganlage muss daher nicht zwangsläufig mehr Erschütterungen verursachen als eine kleinere, die unter Umständen sogar höhere Erschütterungen bewirken kann, weil sie z.B. mehr im „Gebirgszwang“ liegt.
49. Gibt es eine technische Darlegung oder Argumentationsgrundlage, weshalb Risse in den Gebäuden nicht durch die Sprengung entstehen?
Risse in Gebäuden können verschiedene Ursachen haben, etwa bautechnische, Temperaturschwankungen oder die Materialauswahl. Sprengungen verursachen nur dann Gebäudeschäden in Form von Rissen, wenn sehr viel Energie freigesetzt wird und spezifische Bedingungen wie hohe Schwinggeschwindigkeiten und geringe Frequenzen vorliegen, die zu einer Materialermüdung durch Zugkräfte führen. Unter den Bedingungen im Steinbruch und aufgrund der hohen Entfernung zu den nächsten schützenswerten Gebäuden sind Gebäudeschäden durch die Sprengungen auszuschließen. Dies wird im Spreng- und Immissionsgutachten erläutert. Dabei werden Schwinggeschwindigkeiten und Frequenzen dargestellt.
50. Wird die heutige Verfahrenstechnik für die Sprengung auch im geplanten Erweiterungsgebiet beibehalten?
Davon ist auszugehen. Größere Änderungen werden voraussichtlich nicht erforderlich, da die derzeitige Sprengtechnik als angemessen gilt. Ebenso können im Zuge der Erstellung des Sprenggutachtens hinsichtlich der Anordnung der Sprenganlage noch Änderungen vorgenommen werden, die eine weitere Minimierung der Erschütterungen zur Folge haben könnten. Dies wurde bereits in Frage 47 erläutert. Die Investition in ein digitales Bruchwandvermessungssystem, wie in Punkt 36 beschrieben, läuft derzeit.
51. Was unternimmt das Unternehmen frühzeitig zur Verringerung der Staubbelastung?
Für die Aufbereitungsanlage sind Entstaubungsanlagen an den entsprechenden Übergabestellen sowie staubemittierenden Stellen installiert. Für die Staubreduzierung der Fahrwege werden überwiegend Wasserwagen zur Benetzung eingesetzt. Auf befestigten Wegen erfolgt die Reinigung durch Kehrmaschinen.
52. Gibt es Prognosen über die Entwicklung der Staubbelastung im neuen Erweiterungsgebiet und in den angrenzenden Gebieten?
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine umfangreiche Staubprognose eines spezialisierten Gutachterbüros erstellt.
Ein akkreditiertes Fachbüro für Emissionen und Immissionen hat im Steinbruch Rüblingen eine detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen Betriebssituation durchgeführt, auf deren Basis die vom Gewinnungsbetrieb verursachten Staubemissionen ermittelt wurden. Dabei wurde durch das Gutachterbüro auch eine Abschätzung vorgenommen, welche Anteile der Staubimmissionen dem Staubniederschlag (Partikelgrößen > 10 µm) und welche Staubanteile dem Feinstaub (Partikelgrößen < 10 µm) zuzuordnen sind. Auch hinsichtlich der Feinststäube < 2,5 µm wurde eine entsprechende Einschätzung getroffen.
Auf Grundlage dieser gutachterlichen Analyse für das aktuelle Betriebsgeschehen wurde ein Betriebsszenario simuliert, bei dem die staubverursachenden Aktivitäten auf der geplanten Erweiterungsfläche berücksichtigt wurden. Dabei wurde die ungünstigste Betriebssituation berücksichtigt. Dies bedeutet konkret, dass der Abbau auf den der Ortslage von Rüblingen nächst gelegenen Flächen angenommen wurde und weiterhin, dass alle staubverursachenden Vorgänge auf der Oberfläche und nicht hinter dem Schutz der erst im Zeitverlauf entstehenden Felswand stattfinden.
Für dieses Szenario wird anhand eines behördlich anerkannten Rechenmodells eine Ausbreitungsprognose erstellt, bei der die für den Standort Rüblingen hergeleiteten Windverhältnisse und auch die sonstigen meteorologischen Daten als Grundlage herangezogen weren.
53. Ist eine frühzeitige Befeuchtung bei den Sprengungen geplant, um die Staubentwicklung zu verringern?
Dies ist nicht erforderlich.
Bereich Lärm
54. Verändert sich die Verkehrsbelastung durch das neue Erweiterungsgebiet?
Die neue Abbaugenehmigung verschiebt lediglich den Schwerpunkt der aktuellen Gewinnung, was keine Veränderung des LKW-Verkehrs außerhalb des Steinbruchs bewirkt. Auch der innerbetriebliche Transport per LKW bleibt unverändert. Der Verkehr der anliefernden Fahrzeuge verändert sich fortlaufend entsprechend der Verfüllung des Steinbruchs und wird im Lärmgutachten berücksichtigt.
55. Wie sieht zukünftig die geplante Einsatzzeit für die Sandmühle aus?
Die Betriebszeiten der Sandmühle bleiben im Vergleich zum derzeitigen Zustand unverändert.
Bereich Wasser
56. Entstehen durch den Grundwasserentzug Senkungsschäden?
Der zusammenhängende und dauerhaft gesättigte Grundwasserkörper liegt im Bereich von Rüblingen deutlich unterhalb des tiefsten Niveaus des derzeitigen und zukünftigen Steinbruchs. Die Fundamente und Keller der Gebäude in Rüblingen befinden sich somit außerhalb eines möglichen Grundwassereinflusses. Schwankungen im Grundwasserspiegel haben daher weder Auswirkungen auf die natürliche Geländeoberfläche noch auf die Gründung der Gebäude.
Im geplanten Abbaugebiet sind lokale kleine Schichtwasservorkommen in der Keuperschicht nicht auszuschließen. Aufgrund der abnehmenden Schichtmächtigkeit in Richtung der Ortslage Rüblingen und der geringen Wasserführung in den Keuperschichten sind jedoch abbaubedingten Auswirkungen auf den Bodenwasserabfluss in Rüblingen auszuschließen. Darüber hinaus ist die Wasserführung in den Keuperschichten nicht kontinuierlich, sondern abhängig von der Niederschlagssituation. Regelmäßige Schwankungen im Schichtwasserabfluss bis hin zu dessen Versiegen sind somit bereits im Ist-Zustand ein natürlicher Prozess.
57. Gibt es tatsächlich keine wasserführenden Schichten im heutigen und geplanten Abbaugebiet? Es sind Veränderungen der Bodenfeuchtigkeit festzustellen.
Zu den wasserführenden Schichten siehe Punkt 56. Die Kulturbodenschicht, die das Wasserdargebot sowie die Vegetation und Kulturpflanzen maßgeblich beeinflusst, überlagert die Keuperschicht laut Bodenkarte von Baden-Württemberg etwa ein bis zwei Meter stark. Die anstehenden Böden sind bindig und haben eine geringe Wasserdurchlässigkeit. Bei den gegebenen Bodenverhältnissen ist davon auszugehen, dass der laterale Wasserfluss im Boden nur langsam bzw. in geringem Umfang erfolgt. Es ist daher am Standort nicht zu erwarten, dass sich das Abgraben benachbarter Flächen auf den Bodenwasserhaushalt auswirkt und eine großräumige Veränderung der Bodenfeuchtigkeit nach sich zieht. Veränderungen in der Bodenfeuchtigkeit können unterschiedliche Ursachen haben. Ein Teil der zeitweise feststellbaren Veränderungen in der Bodenfeuchte ist sicherlich auf die geänderte Niederschlagsverteilung und die höheren Temperaturen durch den Klimawandel zurückzuführen.
58. Sind Veränderungen der Bodenfeuchtigkeit durch das neue Erweiterungsgebiet zu erwarten?
Siehe Fragen und Antworten 56 und 57.
Bereich Natur/Umwelt und Lebensqualität
59. Ist es möglich, mit dem Abraum der oberen Abbauschicht an der westlichen Abbaugrenze einen Schutzwall zu errichten?
Eine Nutzung außerhalb der Abbaugrenze wird nicht möglich sein.
60. Gibt es die Möglichkeit einen nutzbaren Badesee im Rekultivierungsgebiet anzulegen?
Die Anlage eines Badesees würde zum einen durch die damit verbundene Flächeninanspruchnahme und im Weiteren auch durch die damit verbundenen Störungen zu einer Beeinträchtigung der formulierten Rekultivierungsziele führen. Wesentlicher ist zudem die Tatsache, dass ein Badesee ohne Grundwasseranschluss und ohne signifikanten Oberflächenwasserzufluss aus einem großen Einzugsgebiet nicht realisierbar ist. Ein See, der ausschließlich durch Niederschlagswasser gespeist wird, müsste vollständig mit einer Folie abgedichtet werden, um das Wasser zu halten. Solch ein See würde vor allem in den Sommermonaten unter Wassermangel und verminderter Wasserqualität leiden, was eine Badenutzung in dieser Zeit unmöglich machen würde. Ein ökologisch stabiler Badesee, der naturnah ist, könnte auf diese Weise weder angelegt noch langfristig erhalten werden. Die Ansprüche an einen Badesee unterscheiden sich grundlegend von denen der Amphibientümpel, die im westlichen Bereich des Steinbruchs vorhanden sind und vom Betreiber nicht nur zu betrieblichen Zwecken unterhalten werden, sondern auch, um der Tier- und Pflanzenwelt einen geschützten Lebensraum zu bieten.
61. Kann das Rekultivierungsgebiet noch optimaler genutzt werden und trotz der Berücksichtigung der Lebensraumbedingungen für die Lerche z.B. auch Gehölze geplant werden?
Die Anlage vertikaler Strukturen wie Feldhecken oder Gehölze im Rekultivierungsgebiet würde aufgrund der damit verbundenen „Kulissenwirkung“ das Feldlerchenhabitat beeinträchtigen und auch die angrenzenden Ackerflächen als Brutgebiet für Feldlerchen verhindern. Dies zeigt sich bereits heute, da westlich des Waldrands keine Feldlerchenbruten vorkommen. Sollte bei der Rekultivierung der Erweiterungsflächen auf die Wiederherstellung von Feldlerchenhabitaten verzichtet werden, müssten die Voraussetzungen für geeignete Strukturen im räumlichen Zusammenhang, also in der näheren Umgebung des Abbaus, geschaffen und dauerhaft gepflegt werden. Dies würde jedoch auch zu dauerhaften Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung führen.
62. Ist an der westlichen Abbaugrenze ein befestigter Weg geplant?
Grundsätzlich ist dies möglich und wird im Genehmigungsverfahren geprüft.
63. Wird um das neue Abbaugebiet eine Umzäunung geplant?
Ja. Die Einzäunung wird wie im aktuellen Abbaugebiet durch Tore ergänzt, um die landwirtschaftliche Nutzung der Felder weiterhin zu ermöglichen.
64. Ist es möglich den Weg hinter der Erweiterungsgrenze zu erhalten, kann das Gebiet durch einen Weg erschlossen werden?
Der bestehende Weg hinter der Erweiterungsgrenze bleibt erhalten und wird durch die Abbauerweiterung nicht beeinträchtigt.
65. Gibt es im Rekultivierungsgebiet 2 Planungen für einen befestigten Weg?
Grundsätzlich ist dies möglich und wird im Genehmigungsverfahren geprüft.