Dialoggruppe
Prof. Dr. Roland Fritz
Redaktion: Frau Judith Kalis
Bereich Umwelt
29. Ist es möglich, zur Überwachung der vom Betrieb des Steinbruchs ausgehenden Emissionen (Staub, Lärm, Erschütterungen) Messstellen einzurichten und die Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Stationäre Messanlagen für Staub und Lärm sind technisch nicht möglich bzw. nicht repräsentativ. Für Erschütterungsmessungen sind solche Einrichtungen jedoch technisch machbar. Abhängig vom im Spreng- und Immissionsgutachten prognostizierten Immissionsniveau der Sprengungen kann zu einem Erschütterungsmonitoring Stellung genommen werden. Eine Darstellung der Messergebnisse ist möglich und kann in Form einer Ampeldarstellung erfolgen, die das Erschütterungsniveau im Vergleich zu den Anhaltswerten anzeigt.
31. Welche Behörde ist für die Überwachung der Emissionen zuständig?
Zuständig ist das Landratsamt Hohenlohekreis, Abteilung Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz im Umwelt- und Baurechtsamt.
32. Bestehen Vorschriften, wie oft Emissionsüberwachungen stattzufinden haben (bestimmte Uhrzeiten, Wochentage, Jahreszeiten)?
Nein, es gibt keine derartigen Vorschriften.
33. Welche Auswirkungen hat der durch den Betrieb entstehende Staub auf den Wald, auf Tiere und den Menschen?
Messungen und Staubausbreitungsmodelle aus anderen Steinbrüchen zeigen, dass der weitaus größte Teil der aufgewirbelten Staubpartikel wiederum innerhalb des Steinbruchgeländes absinkt und sich dort niederschlägt. Für die geplante Erweiterung wird ein Staubgutachten mit einer Ausbreitungsberechnung erstellt, um die im Umfeld auftreffenden Staubmengen und die räumliche Verteilung der Feinstaubanteile zu ermitteln. Im Rahmen des Gutachtens wird überprüft, ob die in der „TA Luft“ (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Erfahrungsgemäß treten im Umfeld von Steinbrüchen keine Beeinträchtigung der Wuchsleistung von forstlichen oder landwirtschaftlichen Kulturpflanzen auf. Hierzu ist anzumerken, dass auch im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft erhebliche Staubemissionen entstehen, die ebenfalls unvermeidlich sind.
Im Zuge der Gutachtenerstellung für die Abbauerweiterung erfolgt neben der Bewertung der Staubimmissionen des Steinbruches auch eine Bewertung der anzunehmenden Hintergrundbelastung, die durch andere Emittenten verursacht werden. Damit wird sichergestellt, dass die zulässigen Grenzwerte auch unter Berücksichtigung der sonstigen Staubimmissionen nicht überschritten werden. Es ist außerdem zu betonen, dass die Stäube im Steinbruchbereich reiner Kalk sind und frei von Schadstoffen. Solche Kalkmehle werden in der Land- und Forstwirtschaft gezielt zur Boden- und Waldkalkung eingesetzt. |
34. Welche Maßnahmen bestehen bzw. sind vorgesehen, um die Staubentwicklung zu reduzieren, und zwar einmal im Steinbruch selbst als auch außerhalb desselben?
Für die Aufbereitungsanlage sind Entstaubungsanlagen an den entsprechenden Übergabestellen sowie staubemittierenden Stellen installiert. Für die Staubreduzierung der Fahrwege werden überwiegend Wasserwagen zur Benetzung eingesetzt. Auf befestigten Wegen erfolgt die Reinigung durch Kehrmaschinen.
Bereich Sprengung
35. Wie aussagekräftig sind die durchgeführten Probebohrungen im Hinblick auf die zukünftigen Erschütterungen durch Sprengungen?
Die durchgeführten Probebohrungen dienen allein der Feststellung der Lagerstättenqualität und stehen in keinem Zusammenhang mit Sprengungen.
36. Wie hat sich die Sprengtechnik verändert?
Die Sprengtechnik hat sich in den letzten 25 Jahren verbessert, z. B. durch genauere Zündzeitstufen, qualitativ besseren Sprengstoff und präzisere Bohrungen. Der Betreiber stellt aktuell Überlegungen an in Technologien für eine computerunterstützte Bruchwandvermessung zu investieren, die sowohl den Arbeitsschutz als auch die Präzision der Sprengungen erhöht.
Bereich Betriebsabläufe
37. Wie sind die aktuellen Betriebs- und Arbeitszeiten, vor allem in Bezug auf Lärm (LKW, Brecheranlage)?
Die Kernbetriebszeiten sind derzeit von 7:00 bis 17:00 Uhr festgelegt.
38. Ist durch die vorgesehene Erweiterung des Steinbruchs mit verstärktem LKW-Verkehr zu rechnen, und zwar innerhalb des Steinbruchs als auch außerhalb im öffentlichen Straßenverkehr?
Die neue Abbaugenehmigung verschiebt lediglich den Schwerpunkt der aktuellen Gewinnung, was keine Veränderung des LKW-Verkehrs außerhalb des Steinbruchs bewirkt. Auch der innerbetriebliche Transport per LKW bleibt unverändert. Der Verkehr der anliefernden Fahrzeuge verändert sich fortlaufend entsprechend der Verfüllung des Steinbruchs und wird im Lärmgutachten berücksichtigt.
Bereich Planung/Rekultivierung
39. Ist dies die letzte Erweiterung des Steinbruchs Richtung Rüblingen (Westen)?
Die geplante Erweiterung bewegt sich nicht in Richtung Westen auf Rüblingen zu, sondern verläuft Richtung Nord-Nord-Ost an Rüblingen vorbei. Sollte in 20 oder 30 Jahren eine weitere Erweiterung erfolgen, wird diese sich von Rüblingen wegbewegen. Definitiv wird es in den kommenden Jahrzehnten keine Erweiterung in Richtung Westen oder auf Rüblingen zu geben.
41. Kann an der westlichen Abbaugrenze ein (Schotter-)Weg angelegt werden?
Grundsätzlich ist dies möglich und wird im Genehmigungsverfahren geprüft.
42. Wie kann sichergestellt werden, dass die jetzige (und dann möglicherweise genehmigte) Planung beibehalten/umgesetzt und nicht verändert wird?
Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht vor, dass eine erteilte Genehmigung einschließlich aller Nebenbedingungen einzuhalten ist. Es ermöglicht jedoch auch Änderungsverfahren, die vom Betreiber beantragt und im Rahmen eines erneuten Genehmigungsverfahrens geprüft und genehmigt werden können.
43. Welche Höhe über NN ist für die Rekultivierung des neuen Abbaugebietes vorgesehen?
Die Rekultivierungsplanung für die Abbauerweiterung sieht eine weitgehende Wiederherstellung der derzeitigen Geländetopographie vor. Die Geländeoberflächen werden auf Höhen zwischen 401 m ü. NN im westlichen Randbereich und maximal 418 m ü. NN in der Nähe des Wasserbehälters liegen. Die Rekultivierung wird das Gelände auf die Höhe der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen anpassen.
44. Können die Unterlagen für die genehmigte Rekultivierung aus dem Jahre 2012 öffentlich zugänglich gemacht werden?
Bereits genehmigte Unterlagen sind nicht öffentlich zugänglich. Jedoch werden alle Unterlagen für das neue Antragsverfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich zugänglich gemacht.
45. Ist für die Grundstücke/Immobilien in Rüblingen durch die Erweiterung ein Wertverlust zu befürchten? Gibt es Erfahrungswerte von anderen Steinbrucherweiterungen?
Ein Wertverlust von Immobilien ist durch die Erweiterung nicht zu erwarten. Erfahrungen aus anderen Steinbrucherweiterungen bestätigen dies.
46. Ist die Firma Paul Kleinknecht bereit, sich -als Kompensation für die durch die Erweiterung entstehenden Belastungen - für die Rüblinger Bevölkerung zu engagieren und wenn ja, auf welche Weise?
Wahrscheinlich gibt es kaum ein Unternehmen in der Region, das sich im Rahmen seiner Möglichkeiten so stark engagiert wie die Stiftung der Firma Paul Kleinknecht. Die Stiftung fördert primär Bildungsprojekte mit dem Schwerpunkt auf sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, Umweltprojekte sowie Kunst und Kultur. Ihr Wirkungskreis ist regional begrenzt, wobei Kupferzell und Rüblingen einen besonderen Fokus bilden. Neben kleineren Projekten für Rüblingen ermöglichte ein größerer Zuschuss der Stiftung den Bau des Dorfgemeinschaftshauses in Rüblingen. Auch zukünftig steht weiteren Engagements der Stiftung für Rüblingen nichts im Wege.