Alle Fragen und Antworten
1. Zieht der Steinbruch Wasser aus dem Wald?
Die angestrebte Erweiterung des Steinbruchs liegt nicht direkt neben und grenzt somit nicht an den benachbarten Wald. Beim bisherigen Aufschluss der aktuell genehmigten Fläche ist außerdem festzustellen, dass Randzonen des Waldes nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden. Vereinzelte Bäume im Randbereich sind ähnlich entwickelt bzw. unterentwickelt wie Randbereiche von Wäldern ohne angrenzende Abgrabungen.
Dies verdeutlichen auch zwei Faktoren: Zum einen fällt das topografische Gefälle des Waldes zum aktuellen Steinbruchrand abwärts. Dies bedeutet, dass ein Regenwassereinzugsgebiet nicht in Richtung Wald entwässert und somit der notwendige Oberflächenwasserzutritt unterbunden wird. Zum anderen sind im Bereich des Quartärs bzw. des Keupers im Einschnitt der Abgrabungen keine Verwurzelungen des Waldrands zu erkennen, aus denen diese das Wasser aufnehmen könnten.
2. Sind die Kröten gut aufgehoben im Wasserbecken (in dem Wasser auch abgesaugt wird)?
Der jährliche Fortbestand der Kröten lässt darauf schließen, dass diese dort günstige Lebensbedingungen vorfinden. Zudem befindet sich an der für interne betriebliche Zwecke genutzten Wasserentnahme ein vorgeschaltetes Filtersieb, das ein Ansaugen verhindert. Die Ansaugstelle befindet sich am Boden des Beckens, wo sich in der Regel weder Laich noch Kaulquappen aufhalten. Das Becken ist ganzjährig gefüllt, da der Betreiber dafür sorgt, dass das gesamte Wasser selbst bei geringen Niederschlägen über das Einzugsgebiet des Steinbruchs gesammelt wird.
3. Wie ist die Rekultivierung geplant? Wie wirkt sich die Änderung der Rekultivierung aus?
Für das bestehende Steinbruchgelände mit den zugehörigen Betriebsflächen soll die im Jahr 2011 genehmigte Rekultivierungsplanung weitgehend unverändert fortgeführt werden. Ziel dieser Planung ist es, über drei Geländerücken und dazwischen verlaufende Senken eine abwechslungsreiche Landschaft zu schaffen, mit einem Wechsel von intensiv genutzten Ackerflächen und extensiv genutzten Grünlandflächen sowie Obstwiesen. Auch Heckenreihen und Feldgehölze sowie gewässerbegleitende Gehölzstreifen sind vorgesehen. Nicht zuletzt verfolgt die genehmigte Rekultivierungsplanung das Ziel, einige der durch den Abbau entstandenen Felswände dauerhaft offenzuhalten.
Im Bereich der geplanten Steinbrucherweiterung sieht die Planung die weitgehende Wiederherstellung der heutigen Geländetopographie durch Wiederverfüllung des Steinbruchgeländes und den Wiederauftrag von Kulturboden vor. Das primäre Ziel in diesem Bereich ist die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen und damit auch die Wiederansiedlung der im Erweiterungsbereich brütenden Feldlerchen. Aus diesem Grund sieht die Rekultivierungsplanung, im Gegensatz zu der des Bestandssteinbruchs, keine Anlage von linearen Gehölzelementen vor, da diese durch ihre Sichtschutzwirkung die Eignung der Flächen als Lebensraum für Bodenbrüter einschränken würden.
4. Gibt es einen 3. Erdberg, und wenn ja, wohin kommt dieser?
Die bereits genehmigte Rekultivierungsplanung sieht drei erhöhte Geländerücken vor. Der erste, auf welchem sich die Photovoltaikanlage befindet, ist bereits seit längerer Zeit plangemäß abgeschlossen. Der nördliche Geländerücken ist teilweise fertiggestellt und übt durch seine Höhe eine Sicht- und Lärmschutzfunktion gegenüber der Ortslage von Rüblingen aus. Das Plateau dieser Fläche steht der Landwirtschaft zur Verfügung.
Im heutigen Abbau- und Verfüllbereich wird ein bereits genehmigter dritter Geländerücken angelegt, dessen Plateaufläche für die ackerbauliche Nutzung vorgesehen ist. Für das geplante Erweiterungsgebiet ist eine weitgehende Wiederherstellung der ursprünglichen Geländetopographie geplant (siehe auch Antwort auf Frage 3). Für die Erweiterungsflächen bzw. deren Rekultivierung sind keine weiteren Erhöhungen geplant
5. Wassereinlauf in den Bach: Wird das Wasser auf Belastungen untersucht und überwacht?
Die Einleitung des Wassers in den Bach unterliegt einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese bezieht sich auf das gesamte Einzugsgebiet der Oberflächenentwässerung. Dabei wird ausschließlich Regenwasser/Oberflächenwasser gesammelt und eingeleitet. Der Steinbruch übernimmt auch eine Hochwasserschutzfunktion für die nachfolgenden fließenden Gewässer Rüblinger Bach, Eschentaler Bach und Kocher. Die Wasserqualität wird durch das Landratsamt überwacht. Unangekündigte Wasserproben werden entnommen und untersucht.
6. Kann man den Rekultivierungsplan genauer erklären?
Wie in den Antworten zu den Fragen 3 und 4 bereits ausgeführt, sieht die Rekultivierungsplanung für die Abbauerweiterung eine weitgehend identische Wiederherstellung des ursprünglichen Geländes vor, um zu gegebener Zeit die Wiederaufnahme der heutigen Nutzungen zu ermöglichen. Zudem sollen begrünte Feldraine und Blühstreifen angelegt werden, um das Habitatpotenzial für die Feldlerchen zu erhöhen.
7. Werden Bodenproben (in der Umgebung) genommen, überwacht und veröffentlicht? Wenn ja, wie oft geschieht dies?
Bodenproben im Bereich der Äcker werden nicht genommen. Dies ist weder durch das Genehmigungsrecht vorgeschrieben, noch besteht eine Notwendigkeit hierfür.
8. Gibt es Planungen für den Artenschutz?
Innerhalb des bestehenden Steinbruchgeländes wird den vorkommenden Tierarten Rechnung getragen, indem offene Steilwände für felsbrütende Vogelarten sowie Stillgewässer für Amphibien vorgesehen sind. Bereits im betriebenen Steinbruch haben sich die entsprechenden Arten angesiedelt, die von den entstandenen Sekundärlebensräumen profitieren.
Aus artenschutzrechtlichen Gründen muss bei der Rekultivierung der Erweiterungsflächen auf den dort vorhandenen, schützenswerten Artenbestand Rücksicht genommen werden. Aus diesem Grund ist die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen, vornehmlich ackerbaulichen Nutzungsformen vorgesehen, die langfristig wiederum einen ausreichenden Lebensraum für die vorkommenden Feldlerchen bieten sollen.
9. Kann man vor Rüblingen trotz der Lerche eine Hecke anlegen als Schutz?
Die Feldlerche ist als Bodenbrüter darauf angewiesen, von ihrem Nistplatz aus das umliegende Gelände mit ausreichender Fluchtdistanz zu überblicken. Von daher beeinträchtigen lineare Gehölzelemente die Attraktivität von Landwirtschaftsflächen als Brutlebensraum für die Feldlerche. Da die Erweiterungsflächen nur nach und nach beansprucht werden, wäre es kontraproduktiv, entlang der späteren Abbaugrenze eine Hecke zu pflanzen, da diese Flächen der Feldlerche noch über längere Zeit als Brutlebensraum zur Verfügung stehen sollen.
Lediglich im westlichen Randbereich des jeweils aktiven Abbau- und Verfüllbereiches, wo für längere Zeit kein Besiedlungspotenzial für Feldlerchen besteht, wäre die temporäre Anlage einer Feldhecke als Sichtschutz denkbar. Dies könnte jedoch dazu führen, dass sich im Verlauf der Zeit Lebensräume für Arten entwickeln, deren Ansprüche in Konflikt mit den Lebensraumansprüchen der am gegebenen Standort schutzwürdigen Feldlerchen stehen.
10. Die Sprengerschütterungen machen Sorge.
11. Wie kann mit Schäden umgegangen werden, wenn diese durch das Sprengen verursacht sind?
Der Abstand zwischen dem nächstgelegenen Wohngebäude und der geplanten Abbaugrenze beträgt ca. 406 m. Die in dem zu erstellenden Spreng- und Immissionsgutachten festgelegte Bohr- und Sprengtechnik ist im laufenden Betrieb einzuhalten und so ausgelegt, dass durch Sprengungen im neuen Abbaugebiet mit Sicherheit keine Gebäudeschäden verursacht werden können. Hierzu sind deutliche Sicherheiten berücksichtigt.
Zusätzlich wird ein Erschütterungsmonitoring die Einhaltung der Anhalts- bzw. Immissionswerte exemplarisch überwachen. Grundsätzlich können Sprengerschütterungen je nach Entfernung wahrgenommen werden, jedoch bedeutet das Wahrnehmen der Erschütterungen nicht zwangsläufig, dass dadurch bereits Schäden entstehen.
12. Was kann zur Feinstaubbelastung gesagt werden?
Ein akkreditiertes Fachbüro für Emissionen und Immissionen hat im Steinbruch Rüblingen eine detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen Betriebssituation durchgeführt, auf deren Basis die vom Gewinnungsbetrieb verursachten Staubemissionen ermittelt wurden. Dabei wurde durch das Gutachterbüro auch eine Abschätzung vorgenommen, welche Anteile der Staubimmissionen dem Staubniederschlag (Partikelgrößen > 10 µm) und welche Staubanteile dem Feinstaub (Partikelgrößen < 10 µm) zuzuordnen sind. Auch hinsichtlich der Feinststäube < 2,5 µm wurde eine entsprechende Einschätzung getroffen.
Auf Grundlage dieser gutachterlichen Analyse für das aktuelle Betriebsgeschehen wurde ein Betriebsszenario simuliert, bei dem die staubverursachenden Aktivitäten auf der geplanten Erweiterungsfläche berücksichtigt wurden. Dabei wurde die ungünstigste Betriebssituation berücksichtigt. Dies bedeutet konkret, dass der Abbau auf den der Ortslage von Rüblingen nächst gelegenen Flächen angenommen wurde und weiterhin, dass alle staubverursachenden Vorgänge auf der Oberfläche und nicht hinter dem Schutz der erst im Zeitverlauf entstehenden Felswand stattfinden.
Für dieses Szenario wird anhand eines behördlich anerkannten Rechenmodells eine Ausbreitungsprognose erstellt, bei der die für den Standort Rüblingen hergeleiteten Windverhältnisse und auch die sonstigen meteorologischen Daten als Grundlage herangezogen weren.
13. Wird es eine Zunahme der Staubentwicklung geben?
Es wird nicht mit einer Zunahme der Staubbelastung gerechnet. Dies wird jedoch in der gutachterlichen Staubimmissionsprognose im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.
14. Wer hat die Bürgersteigkanten so hoch angelegt, dass Amphibien diese nicht mehr überwinden können?
Im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Landesstraße L1036 wurden die Bordsteine vom Straßenbauamt neu geplant und von der bauausführenden Unternehmung gesetzt.
15. Wie entwickelt sich der Lärm des Steinbruchs?
Der Beurteilung des Lärms ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und wird dort über einen Gutachter in Form eines Lärmgutachtens bewertet.
16. Kann Land enteignet werden für einen Steinbruch?
Land kann für den oberflächennahen Rohstoffabbau nicht enteignet werden. Der Regionalverband Heilbronn-Franken legt jedoch in seinem fortschreitenden Regionalplan die Sicherung der Flächen für den oberflächennahen Rohstoff fest.
17. Kann man den genauen Ablauf des Abbaus und der Verfüllung darstellen?
Die äußeren Begrenzungen des Abbau- und Verfüllbereichs werden im Zuge des Genehmigungsverfahren planerisch dargestellt.
18. Verlieren Immobilien an Wert?
Der Wert von Immobilien hängt von Marktfaktoren wie Angebot und Nachfrage ab. Im Vergleich zur Vergangenheit gibt es keine Anzeichen, dass die Erweiterung zu einem Wertverlust der Immobilien führen sollte.
19. Wie oft werden die Zäune auf Schäden geprüft / die Tore auf Schließung geprüft?
Die Zäune werden regelmäßig auf Sichtkontrolle geprüft, ebenso die Tore. Mit den Pächtern besteht die Vereinbarung, dass diese dem Betreiber zeitnah Schäden an Zaun und Tor melden.
20. Welche Wege bleiben auf dem Feld bzw. kommen dazu?
Die Feldwege innerhalb des zukünftigen Abbaugebiets werden abschnittsweise zurückgebaut. Um den Spaziergängern aus Rüblingen eine alternative Möglichkeit zu bieten, ihre gewohnte Strecke zu nutzen, ist angedacht einen Ersatzweg im Zuge des Genehmigungsverfahrens planerisch vorzusehen.
21. Wie groß ist der Abstand des Abbaus vom Dorf?
Das nächstgelegene Wohnhaus befindet sich 400 Meter entfernt, während die Ortsrandlage der übrigen Bebauung rund 450 Meter entfernt liegt.
22. Wer bezahlt neue Wege, so es denn neue geben sollte?
Die Feldwege stehen im Eigentum der Gemeinde Kupferzell. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden diesbezüglich Gespräche mit der Gemeinde stattfinden.
23. Warum geht man nicht in den Wald mit der Erweiterung?
Grundsätzlich genießt der Wald gemäß den landesplanerischen Vorgaben aufgrund seiner Bedeutung als Erholungsraum für die Bevölkerung und als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt, seiner klimaausgleichenden Funktionen sowie seiner Rolle als CO₂-Senke und weiteren ökologischen Aufgaben eine vorrangige Bedeutung. Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg formuliert hierzu das Ziel: „Hauptziel muss es sein, den Wald zu erhalten und funktionsgerecht, naturnah und nachhaltig zu bewirtschaften“.
Der Waldbestand östlich des Steinbruchs Rüblingen, am Übergang zum Kochertal, ist im Regionalplan Heilbronn-Franken als Vorranggebiet für die Forstwirtschaft ausgewiesen. Darüber hinaus verläuft nach den Ausweisungen des Generalwildwegeplanes des Landes Baden-Württemberg ein Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung durch diesen Waldabschnitt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der schwierigen Wiederherstellbarkeit der Bestände im Zuge der Rekultivierung werden bei der regionalplanerischen Ausweisung von Rohstoffabbaugebieten generell Offenlandflächen gegenüber bewaldeten Flächen bevorzugt.
In der Region Heilbronn-Franken spielt außerdem eine Rolle, dass es sich um die waldärmste Region des Landes Baden-Württemberg handelt, insbesondere im Hohenlohekreis, der mit einem Waldanteil von ca. 28 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt von ca. 39 % liegt. Aus diesem Grund ist der gewählten Erweiterungsfläche im Offenland gegenüber einer Vorhabensalternative im angrenzenden Waldbestand grundsätzlich Vorrang einzuräumen.
Ein weiteres Entscheidungskriterium ergibt sich aus der Lagerstättengeologie. In der geologischen Karte sind östlich des Steinbruchs zwei Störungen verzeichnet. Im Bereich von geologischen Störungen im Muschelkalk ist mit einer stärkeren Verkarstung und Verlehmung des Rohstoffs zu rechnen.
Aus den genannten Gründen hat sich die Fa. Paul Kleinknecht entschlossen, die Erweiterung des Steinbruchs nicht in die angrenzenden bzw. nahegelegenen Waldgebiete zu verfolgen, sondern sich auf die in den Planungsentwürfen vorgesehenen Offenlandflächen zu beschränken. Damit folgt die Fa. Kleinknecht auch den Vorgaben des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene, der bereits 2012 im Entwurf des Flächennutzungsplans für 2020 für Kupferzell die derzeit für die Steinbrucherweiterung vorgesehene Fläche als Gebiet zur Sicherung von Rohstoffen ausgewiesen hat.
24. Wie ist die Qualität des gewonnenen Steins?
In den vergangenen Jahren wurden Probebohrungen durchgeführt, die zeigten, dass das Gestein im Erweiterungsgebiet ebenfalls von ausgezeichneter Qualität ist.
25. Verändert Novorock die Rekultivierung?
Dies lässt sich aktuell nicht abschließend beurteilen, da das Genehmigungsverfahren für novoRock noch nicht begonnen hat. Langfristig wird sich an der Rekultivierung jedoch nichts ändern.
26. Ein Dialog zu Novorock wäre gut und notwendig
Die Betreiber von novoRock teilen diese Ansicht und setzen alles daran den Dialog weiterhin aufrechtzuerhalten.
27. Wie entwickelt sich der LKW-Verkehr? Wie sind die Fahrwege innerhalb des Steinbruchs?
Hinsichtlich der innerbetrieblichen Fahrwege innerhalb des zukünftigen Abbaugebiets wird es im Vergleich zum aktuellen Stand keine Änderungen geben.
28. Gibt es Richtlinien, Verordnungen, Gesetze hinsichtlich Sprengungen und in der Nähe befindlicher Tierhaltung?
Anhalts- bzw. Immissionswerte betreffend den Erschütterungsimmissionen sind in der DIN 4150 Teil 3 (Erschütterungen im Bauwesen / Einwirkungen auf bauliche Anlagen) und der DIN 4150 Teil 2 (Erschütterungen im Bauwesen / Einwirkungen auf Menschen) geregelt und bilden auch die Grundlage für die Beurteilung für Sprengerschütterungen. Es gibt keine spezifischen Anhaltswerte für Tierhaltungen. Werden die Anhaltswerte für Menschen eingehalten, ist davon auszugehen, dass auch Tiere nicht erheblich beeintächtigt werden. |
29. Ist es möglich, zur Überwachung der vom Betrieb des Steinbruchs ausgehenden Emissionen (Staub, Lärm, Erschütterungen) Messstellen einzurichten und die Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Stationäre Messanlagen für Staub und Lärm sind technisch nicht möglich bzw. nicht repräsentativ. Für Erschütterungsmessungen sind solche Einrichtungen jedoch technisch machbar. Abhängig vom im Spreng- und Immissionsgutachten prognostizierten Immissionsniveau der Sprengungen kann zu einem Erschütterungsmonitoring Stellung genommen werden. Eine Darstellung der Messergebnisse ist möglich und kann in Form einer Ampeldarstellung erfolgen, die das Erschütterungsniveau im Vergleich zu den Anhaltswerten anzeigt.
31. Welche Behörde ist für die Überwachung der Emissionen zuständig?
Zuständig ist das Landratsamt Hohenlohekreis, Abteilung Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz im Umwelt- und Baurechtsamt.
32. Bestehen Vorschriften, wie oft Emissionsüberwachungen stattzufinden haben (bestimmte Uhrzeiten, Wochentage, Jahreszeiten)?
Nein, es gibt keine derartigen Vorschriften.
33. Welche Auswirkungen hat der durch den Betrieb entstehende Staub auf den Wald, auf Tiere und den Menschen?
Messungen und Staubausbreitungsmodelle aus anderen Steinbrüchen zeigen, dass der weitaus größte Teil der aufgewirbelten Staubpartikel wiederum innerhalb des Steinbruchgeländes absinkt und sich dort niederschlägt. Für die geplante Erweiterung wird ein Staubgutachten mit einer Ausbreitungsberechnung erstellt, um die im Umfeld auftreffenden Staubmengen und die räumliche Verteilung der Feinstaubanteile zu ermitteln. Im Rahmen des Gutachtens wird überprüft, ob die in der „TA Luft“ (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Erfahrungsgemäß treten im Umfeld von Steinbrüchen keine Beeinträchtigung der Wuchsleistung von forstlichen oder landwirtschaftlichen Kulturpflanzen auf. Hierzu ist anzumerken, dass auch im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft erhebliche Staubemissionen entstehen, die ebenfalls unvermeidlich sind.
Im Zuge der Gutachtenerstellung für die Abbauerweiterung erfolgt neben der Bewertung der Staubimmissionen des Steinbruches auch eine Bewertung der anzunehmenden Hintergrundbelastung, die durch andere Emittenten verursacht werden. Damit wird sichergestellt, dass die zulässigen Grenzwerte auch unter Berücksichtigung der sonstigen Staubimmissionen nicht überschritten werden. Es ist außerdem zu betonen, dass die Stäube im Steinbruchbereich reiner Kalk sind und frei von Schadstoffen. Solche Kalkmehle werden in der Land- und Forstwirtschaft gezielt zur Boden- und Waldkalkung eingesetzt. |
34. Welche Maßnahmen bestehen bzw. sind vorgesehen, um die Staubentwicklung zu reduzieren, und zwar einmal im Steinbruch selbst als auch außerhalb desselben?
Für die Aufbereitungsanlage sind Entstaubungsanlagen an den entsprechenden Übergabestellen sowie staubemittierenden Stellen installiert. Für die Staubreduzierung der Fahrwege werden überwiegend Wasserwagen zur Benetzung eingesetzt. Auf befestigten Wegen erfolgt die Reinigung durch Kehrmaschinen.
35. Wie aussagekräftig sind die durchgeführten Probebohrungen im Hinblick auf die zukünftigen Erschütterungen durch Sprengungen?
Die durchgeführten Probebohrungen dienen allein der Feststellung der Lagerstättenqualität und stehen in keinem Zusammenhang mit Sprengungen.
36. Wie hat sich die Sprengtechnik verändert?
Die Sprengtechnik hat sich in den letzten 25 Jahren verbessert, z. B. durch genauere Zündzeitstufen, qualitativ besseren Sprengstoff und präzisere Bohrungen. Der Betreiber stellt aktuell Überlegungen an in Technologien für eine computerunterstützte Bruchwandvermessung zu investieren, die sowohl den Arbeitsschutz als auch die Präzision der Sprengungen erhöht.
37. Wie sind die aktuellen Betriebs- und Arbeitszeiten, vor allem in Bezug auf Lärm (LKW, Brecheranlage)?
Die Kernbetriebszeiten sind derzeit von 7:00 bis 17:00 Uhr festgelegt.
38. Ist durch die vorgesehene Erweiterung des Steinbruchs mit verstärktem LKW-Verkehr zu rechnen, und zwar innerhalb des Steinbruchs als auch außerhalb im öffentlichen Straßenverkehr?
Die neue Abbaugenehmigung verschiebt lediglich den Schwerpunkt der aktuellen Gewinnung, was keine Veränderung des LKW-Verkehrs außerhalb des Steinbruchs bewirkt. Auch der innerbetriebliche Transport per LKW bleibt unverändert. Der Verkehr der anliefernden Fahrzeuge verändert sich fortlaufend entsprechend der Verfüllung des Steinbruchs und wird im Lärmgutachten berücksichtigt.
39. Ist dies die letzte Erweiterung des Steinbruchs Richtung Rüblingen (Westen)?
Die geplante Erweiterung bewegt sich nicht in Richtung Westen auf Rüblingen zu, sondern verläuft Richtung Nord-Nord-Ost an Rüblingen vorbei. Sollte in 20 oder 30 Jahren eine weitere Erweiterung erfolgen, wird diese sich von Rüblingen wegbewegen. Definitiv wird es in den kommenden Jahrzehnten keine Erweiterung in Richtung Westen oder auf Rüblingen zu geben.
41. Kann an der westlichen Abbaugrenze ein (Schotter-)Weg angelegt werden?
Grundsätzlich ist dies möglich und wird im Genehmigungsverfahren geprüft.
42. Wie kann sichergestellt werden, dass die jetzige (und dann möglicherweise genehmigte) Planung beibehalten/umgesetzt und nicht verändert wird?
Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht vor, dass eine erteilte Genehmigung einschließlich aller Nebenbedingungen einzuhalten ist. Es ermöglicht jedoch auch Änderungsverfahren, die vom Betreiber beantragt und im Rahmen eines erneuten Genehmigungsverfahrens geprüft und genehmigt werden können.
43. Welche Höhe über NN ist für die Rekultivierung des neuen Abbaugebietes vorgesehen?
Die Rekultivierungsplanung für die Abbauerweiterung sieht eine weitgehende Wiederherstellung der derzeitigen Geländetopographie vor. Die Geländeoberflächen werden auf Höhen zwischen 401 m ü. NN im westlichen Randbereich und maximal 418 m ü. NN in der Nähe des Wasserbehälters liegen. Die Rekultivierung wird das Gelände auf die Höhe der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen anpassen.
44. Können die Unterlagen für die genehmigte Rekultivierung aus dem Jahre 2012 öffentlich zugänglich gemacht werden?
Bereits genehmigte Unterlagen sind nicht öffentlich zugänglich. Jedoch werden alle Unterlagen für das neue Antragsverfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich zugänglich gemacht.
45. Ist für die Grundstücke/Immobilien in Rüblingen durch die Erweiterung ein Wertverlust zu befürchten? Gibt es Erfahrungswerte von anderen Steinbrucherweiterungen?
Ein Wertverlust von Immobilien ist durch die Erweiterung nicht zu erwarten. Erfahrungen aus anderen Steinbrucherweiterungen bestätigen dies.
46. Ist die Firma Paul Kleinknecht bereit, sich -als Kompensation für die durch die Erweiterung entstehenden Belastungen - für die Rüblinger Bevölkerung zu engagieren und wenn ja, auf welche Weise?
Wahrscheinlich gibt es kaum ein Unternehmen in der Region, das sich im Rahmen seiner Möglichkeiten so stark engagiert wie die Stiftung der Firma Paul Kleinknecht. Die Stiftung fördert primär Bildungsprojekte mit dem Schwerpunkt auf sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, Umweltprojekte sowie Kunst und Kultur. Ihr Wirkungskreis ist regional begrenzt, wobei Kupferzell und Rüblingen einen besonderen Fokus bilden. Neben kleineren Projekten für Rüblingen ermöglichte ein größerer Zuschuss der Stiftung den Bau des Dorfgemeinschaftshauses in Rüblingen. Auch zukünftig steht weiteren Engagements der Stiftung für Rüblingen nichts im Wege.
47. Ist eine Entlastungssprengung an der Westseite der geplanten Erweiterung möglich?
Die Abbau- bzw. Sprengrichtung kann die Höhe der Erschütterungen beeinflussen. Die Erschütterungsausbreitung lässt sich durch „vorlaufenden Abbau“ im Westen mindern, was durch anschließende Sprengungen zu einer weiteren Reduktion der Erschütterungen beiträgt. Dies wird im Spreng- und Immissionsgutachten erläutert.
48. Verringert sich die Erschütterung bei geringerem Sprengvolumen? -> Idee: Häufigere Sprengungen und dabei weniger starke Erschütterung.
Es verhält sich gerade umgekehrt: Kleinere Sprengungen erfordern häufigere Sprengungen, was als störend empfunden wird und problematischere Randbereiche an den Sprenganlagen mit sich bringen kann. Entscheidend für das Erschütterungsniveau ist die Sprengstoffmenge, die je Zeiteinheit (als je Bohrlochladung) detoniert. Eine große Sprenganlage muss daher nicht zwangsläufig mehr Erschütterungen verursachen als eine kleinere, die unter Umständen sogar höhere Erschütterungen bewirken kann, weil sie z.B. mehr im „Gebirgszwang“ liegt.
49. Gibt es eine technische Darlegung oder Argumentationsgrundlage, weshalb Risse in den Gebäuden nicht durch die Sprengung entstehen?
Risse in Gebäuden können verschiedene Ursachen haben, etwa bautechnische, Temperaturschwankungen oder die Materialauswahl. Sprengungen verursachen nur dann Gebäudeschäden in Form von Rissen, wenn sehr viel Energie freigesetzt wird und spezifische Bedingungen wie hohe Schwinggeschwindigkeiten und geringe Frequenzen vorliegen, die zu einer Materialermüdung durch Zugkräfte führen. Unter den Bedingungen im Steinbruch und aufgrund der hohen Entfernung zu den nächsten schützenswerten Gebäuden sind Gebäudeschäden durch die Sprengungen auszuschließen. Dies wird im Spreng- und Immissionsgutachten erläutert. Dabei werden Schwinggeschwindigkeiten und Frequenzen dargestellt.
50. Wird die heutige Verfahrenstechnik für die Sprengung auch im geplanten Erweiterungsgebiet beibehalten?
Davon ist auszugehen. Größere Änderungen werden voraussichtlich nicht erforderlich, da die derzeitige Sprengtechnik als angemessen gilt. Ebenso können im Zuge der Erstellung des Sprenggutachtens hinsichtlich der Anordnung der Sprenganlage noch Änderungen vorgenommen werden, die eine weitere Minimierung der Erschütterungen zur Folge haben könnten. Dies wurde bereits in Frage 47 erläutert. Die Investition in ein digitales Bruchwandvermessungssystem, wie in Punkt 36 beschrieben, läuft derzeit.
51. Was unternimmt das Unternehmen frühzeitig zur Verringerung der Staubbelastung?
Für die Aufbereitungsanlage sind Entstaubungsanlagen an den entsprechenden Übergabestellen sowie staubemittierenden Stellen installiert. Für die Staubreduzierung der Fahrwege werden überwiegend Wasserwagen zur Benetzung eingesetzt. Auf befestigten Wegen erfolgt die Reinigung durch Kehrmaschinen.
52. Gibt es Prognosen über die Entwicklung der Staubbelastung im neuen Erweiterungsgebiet und in den angrenzenden Gebieten?
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine umfangreiche Staubprognose eines spezialisierten Gutachterbüros erstellt.
Ein akkreditiertes Fachbüro für Emissionen und Immissionen hat im Steinbruch Rüblingen eine detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen Betriebssituation durchgeführt, auf deren Basis die vom Gewinnungsbetrieb verursachten Staubemissionen ermittelt wurden. Dabei wurde durch das Gutachterbüro auch eine Abschätzung vorgenommen, welche Anteile der Staubimmissionen dem Staubniederschlag (Partikelgrößen > 10 µm) und welche Staubanteile dem Feinstaub (Partikelgrößen < 10 µm) zuzuordnen sind. Auch hinsichtlich der Feinststäube < 2,5 µm wurde eine entsprechende Einschätzung getroffen.
Auf Grundlage dieser gutachterlichen Analyse für das aktuelle Betriebsgeschehen wurde ein Betriebsszenario simuliert, bei dem die staubverursachenden Aktivitäten auf der geplanten Erweiterungsfläche berücksichtigt wurden. Dabei wurde die ungünstigste Betriebssituation berücksichtigt. Dies bedeutet konkret, dass der Abbau auf den der Ortslage von Rüblingen nächst gelegenen Flächen angenommen wurde und weiterhin, dass alle staubverursachenden Vorgänge auf der Oberfläche und nicht hinter dem Schutz der erst im Zeitverlauf entstehenden Felswand stattfinden.
Für dieses Szenario wird anhand eines behördlich anerkannten Rechenmodells eine Ausbreitungsprognose erstellt, bei der die für den Standort Rüblingen hergeleiteten Windverhältnisse und auch die sonstigen meteorologischen Daten als Grundlage herangezogen weren.
53. Ist eine frühzeitige Befeuchtung bei den Sprengungen geplant, um die Staubentwicklung zu verringern?
Dies ist nicht erforderlich.
54. Verändert sich die Verkehrsbelastung durch das neue Erweiterungsgebiet?
Die neue Abbaugenehmigung verschiebt lediglich den Schwerpunkt der aktuellen Gewinnung, was keine Veränderung des LKW-Verkehrs außerhalb des Steinbruchs bewirkt. Auch der innerbetriebliche Transport per LKW bleibt unverändert. Der Verkehr der anliefernden Fahrzeuge verändert sich fortlaufend entsprechend der Verfüllung des Steinbruchs und wird im Lärmgutachten berücksichtigt.
55. Wie sieht zukünftig die geplante Einsatzzeit für die Sandmühle aus?
Die Betriebszeiten der Sandmühle bleiben im Vergleich zum derzeitigen Zustand unverändert.
56. Entstehen durch den Grundwasserentzug Senkungsschäden?
Der zusammenhängende und dauerhaft gesättigte Grundwasserkörper liegt im Bereich von Rüblingen deutlich unterhalb des tiefsten Niveaus des derzeitigen und zukünftigen Steinbruchs. Die Fundamente und Keller der Gebäude in Rüblingen befinden sich somit außerhalb eines möglichen Grundwassereinflusses. Schwankungen im Grundwasserspiegel haben daher weder Auswirkungen auf die natürliche Geländeoberfläche noch auf die Gründung der Gebäude.
Im geplanten Abbaugebiet sind lokale kleine Schichtwasservorkommen in der Keuperschicht nicht auszuschließen. Aufgrund der abnehmenden Schichtmächtigkeit in Richtung der Ortslage Rüblingen und der geringen Wasserführung in den Keuperschichten sind jedoch abbaubedingten Auswirkungen auf den Bodenwasserabfluss in Rüblingen auszuschließen. Darüber hinaus ist die Wasserführung in den Keuperschichten nicht kontinuierlich, sondern abhängig von der Niederschlagssituation. Regelmäßige Schwankungen im Schichtwasserabfluss bis hin zu dessen Versiegen sind somit bereits im Ist-Zustand ein natürlicher Prozess.
57. Gibt es tatsächlich keine wasserführenden Schichten im heutigen und geplanten Abbaugebiet? Es sind Veränderungen der Bodenfeuchtigkeit festzustellen.
Zu den wasserführenden Schichten siehe Punkt 56. Die Kulturbodenschicht, die das Wasserdargebot sowie die Vegetation und Kulturpflanzen maßgeblich beeinflusst, überlagert die Keuperschicht laut Bodenkarte von Baden-Württemberg etwa ein bis zwei Meter stark. Die anstehenden Böden sind bindig und haben eine geringe Wasserdurchlässigkeit. Bei den gegebenen Bodenverhältnissen ist davon auszugehen, dass der laterale Wasserfluss im Boden nur langsam bzw. in geringem Umfang erfolgt. Es ist daher am Standort nicht zu erwarten, dass sich das Abgraben benachbarter Flächen auf den Bodenwasserhaushalt auswirkt und eine großräumige Veränderung der Bodenfeuchtigkeit nach sich zieht. Veränderungen in der Bodenfeuchtigkeit können unterschiedliche Ursachen haben. Ein Teil der zeitweise feststellbaren Veränderungen in der Bodenfeuchte ist sicherlich auf die geänderte Niederschlagsverteilung und die höheren Temperaturen durch den Klimawandel zurückzuführen.
58. Sind Veränderungen der Bodenfeuchtigkeit durch das neue Erweiterungsgebiet zu erwarten?
Siehe Fragen und Antworten 56 und 57.
59. Ist es möglich, mit dem Abraum der oberen Abbauschicht an der westlichen Abbaugrenze einen Schutzwall zu errichten?
Eine Nutzung außerhalb der Abbaugrenze wird nicht möglich sein.
60. Gibt es die Möglichkeit einen nutzbaren Badesee im Rekultivierungsgebiet anzulegen?
Die Anlage eines Badesees würde zum einen durch die damit verbundene Flächeninanspruchnahme und im Weiteren auch durch die damit verbundenen Störungen zu einer Beeinträchtigung der formulierten Rekultivierungsziele führen. Wesentlicher ist zudem die Tatsache, dass ein Badesee ohne Grundwasseranschluss und ohne signifikanten Oberflächenwasserzufluss aus einem großen Einzugsgebiet nicht realisierbar ist. Ein See, der ausschließlich durch Niederschlagswasser gespeist wird, müsste vollständig mit einer Folie abgedichtet werden, um das Wasser zu halten. Solch ein See würde vor allem in den Sommermonaten unter Wassermangel und verminderter Wasserqualität leiden, was eine Badenutzung in dieser Zeit unmöglich machen würde. Ein ökologisch stabiler Badesee, der naturnah ist, könnte auf diese Weise weder angelegt noch langfristig erhalten werden. Die Ansprüche an einen Badesee unterscheiden sich grundlegend von denen der Amphibientümpel, die im westlichen Bereich des Steinbruchs vorhanden sind und vom Betreiber nicht nur zu betrieblichen Zwecken unterhalten werden, sondern auch, um der Tier- und Pflanzenwelt einen geschützten Lebensraum zu bieten.
61. Kann das Rekultivierungsgebiet noch optimaler genutzt werden und trotz der Berücksichtigung der Lebensraumbedingungen für die Lerche z.B. auch Gehölze geplant werden?
Die Anlage vertikaler Strukturen wie Feldhecken oder Gehölze im Rekultivierungsgebiet würde aufgrund der damit verbundenen „Kulissenwirkung“ das Feldlerchenhabitat beeinträchtigen und auch die angrenzenden Ackerflächen als Brutgebiet für Feldlerchen verhindern. Dies zeigt sich bereits heute, da westlich des Waldrands keine Feldlerchenbruten vorkommen. Sollte bei der Rekultivierung der Erweiterungsflächen auf die Wiederherstellung von Feldlerchenhabitaten verzichtet werden, müssten die Voraussetzungen für geeignete Strukturen im räumlichen Zusammenhang, also in der näheren Umgebung des Abbaus, geschaffen und dauerhaft gepflegt werden. Dies würde jedoch auch zu dauerhaften Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung führen.
62. Ist an der westlichen Abbaugrenze ein befestigter Weg geplant?
Grundsätzlich ist dies möglich und wird im Genehmigungsverfahren geprüft.
63. Wird um das neue Abbaugebiet eine Umzäunung geplant?
Ja. Die Einzäunung wird wie im aktuellen Abbaugebiet durch Tore ergänzt, um die landwirtschaftliche Nutzung der Felder weiterhin zu ermöglichen.
64. Ist es möglich den Weg hinter der Erweiterungsgrenze zu erhalten, kann das Gebiet durch einen Weg erschlossen werden?
Der bestehende Weg hinter der Erweiterungsgrenze bleibt erhalten und wird durch die Abbauerweiterung nicht beeinträchtigt.
65. Gibt es im Rekultivierungsgebiet 2 Planungen für einen befestigten Weg?
Grundsätzlich ist dies möglich und wird im Genehmigungsverfahren geprüft.