Anliegen des Ortschaftsrates Feßbach

Anliegen des Ortschaftsrats Feßbach und Antworten der Firma Paul Kleinknecht

Im Anschluss an die Dialogveranstaltung haben die Mitglieder des Ortschaftsrats Feßbach weitere Anliegen zur geplanten Steinbrucherweiterung in Rüblingen formuliert. Die Firma Paul Kleinknecht hat diese Anliegen geprüft und beantwortet.

Hier finden Sie die Anliegen und die jeweiligen Antworten im Überblick:

1.1 Sämtliche im Vorfeld ermittelte Daten der Schwinggeschwindigkeiten an den drei bisherigen Messstellen werden dem Ortschaftsrat zur Verfügung gestellt. Diese werden ebenso für die breite Bevölkerung in den Antragsunterlagen offengelegt.

1.2 Die Firma Paul Kleinknecht ist bereit – und trägt hierfür auch sämtliche Kosten – um ein Erschütterungsmonitoring über eine feste Messstation zu betreiben. Dabei wird eine Messstelle festgelegt, die der Ortschaftsrat mit dem Gutachter fachlich abstimmt. Der prozentuale relative Wert zu den Anhalts- bzw. Emissionswerten nach DIN 4150 wird aktualisiert auf der Internetseite der Firma Paul Kleinknecht veröffentlicht.

2.1 Die geforderten Entlastungssprengungen werden durchgeführt.

3.1 Einer Forderung von maximal drei Sprengungen pro Woche kann leider nicht stattgegeben werden. Dies wäre auch nicht im Sinne der Rüblinger Bevölkerung. Eine Reduzierung der Anzahl der Sprengungen hätte eine Vergrößerung der jeweiligen Sprenganlage zufolge. Dies könnte, zwar nur minimal, jedoch trotzdem zu höheren Schwinggeschwindigkeiten führen.

3.2 Vor jeder Sprengung kann ein im Vorfeld festgelegter Teil der Rüblinger Bevölkerung über eine WhatsApp Gruppe über eine Sprengung innerhalb der nächsten paar Minuten informiert werden.

3.3 Die Firma Paul Kleinknecht tätigt zur Erhöhung der Sicherheit sowie zur Reduzierung von Erschütterungsemissionen eine Investition in eine digitale Bruchwand- und Bohrlochvermessung.

4.1 Die Sicherheitsvorkehrungen werden eingehalten und sind Stand der Technik und der rechtlichen Voraussetzungen. Eine mangelhafte Umzäunung können wir nicht bestätigen. Akustische Signale werden vor jeder Sprengung durchgeführt und zwar an der Stelle an der es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben, nämlich an der Sprengstelle selbst. Erforderliche Wege, welche das Sicherheitskonzept betreffen wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft stets abgesperrt.

Dennoch werden wir uns bemühen, diese Vorkehrungen zu optimieren und nötigenfalls mit dem Ortschaftsrat im Detail abzustimmen.

5.1 Die Rekultivierung wird dem Abbau zeitgleich folgen. Die Rekultivierungshöhe wird auf momentanes Geländeniveau erfolgen und in den aktuellen Zustand zurückversetzt werden.

6.1 Maßnahmen zur Reduzierung der Staubbelastung werden ergriffen werden. Der externe LKW Verkehr wird angewiesen werden, eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung drohen Abmahnungen beziehungsweise Hausverbote für Fremdfirmen.

6.2 Eine intensivere Bewässerung der Fahrwege im Vergleich zur bisherigen Bewässerungskampagne wird durchgeführt. Dies vor allem im Bereich des Abraums in trockenen Jahreszeiten.

6.3 Eine Staubmessstelle im Ort kann nicht erfolgen, da diese nicht zwischen Staub aus dem Steinbruch und Staub aus der sonstigen Umgebung (beispielsweise Landwirtschaft) unterscheiden kann. Dies ist auch nicht nötig, da das Staubemissionsgutachten eine Staubbelastung in den Teilorten weit unterhalb der Grenzwerte prognostiziert.

7.1 Die Anlage wird im Sommer im Regelbetrieb nicht vor 6:30 Uhr in Betrieb genommen. Ansonsten 7:00 Uhr. Zur Nachverfolgung diverser vermeintliche Störungen bitten wir die Rüblinger eine E-Mail unter Angabe von Datum und Uhrzeit der Störung an Kontakt@paul-kleinknecht.de zu senden.

7.2 Die akustischen Rückfahreinrichtungen dienen der Sicherheit der Belegschaft sowie der Kundschaft. Die Betriebsleitung hat sämtliche Fahrzeuge mit akustischen Rückfahrwarneinrichtung tabellarisch aufgenommen. Keine dieser Maschinen wurde im Wohnbereich von Rüblingen hörbar festgestellt. Dennoch fast die Firma Paul Kleinknecht ins Auge, zwei dieser Maschinen von akustischer auf optischer beziehungsweise sensorischer Warneinrichtung auf eigene Kosten in Höhe von rund 45.000 Euro umzurüsten.

7.3 Ein Wall ist nicht notwendig beziehungsweise zielführend und kann aus platztechnischen Gründen auf dem Abbaugrundstück nicht vorgesehen werden.

8.1 Die Anlage wird im Sommer im Regelbetrieb nicht vor 6:30 Uhr in Betrieb genommen. Ansonsten 7:00 Uhr. Zur Nachverfolgung diverser vermeintliche Störungen bitten wir die Rüblinger eine E-Mail unter Angabe von Datum und Uhrzeit der Störung an kontakt@paul-kleinknecht.de zu senden.

9.1 Wege, die abgebaut wurden, werden nach Verfüllung in gleicher Weise wieder hergestellt.

9.2 Die Ertüchtigung des Weges mit der Flurstücknummer 290 erfolgt auf Kosten der Firma Paul Kleinknecht.

9.3 Die Notwendigkeit, den Weg auf Flurstück 268 asphaltiert auszuführen und dessen Verlängerung bis zum Flurstück 260 vorzunehmen, besteht nicht. Das bestehende und auch zukünftig weiter genutzte umliegende Feldwegenetz ermöglicht eine effiziente Bewirtschaftung der an die genannten Wege angrenzenden Äcker. Zudem steht eine Versiegelung der derzeitigen Schotterwege im Widerspruch zum allgemeinen Trend im ländlichen Wegebau.

Anmerkung: Während der Sitzung mit dem OR entwickelte sich eine Variante, dass die Gemeinde einen Schotterfeldweg als Verlängerung des Weges 268 auf der Flurstücknummer 267 bis zur Einmündung in den Weg 260 in Erwägung ziehen könnte.

9.4 Eine Verbesserung des Kurvenradius auf Sattelzugverkehr zwischen den Flurstücken 290 und 291 wird durch die Firma Paul Kleinknecht vorgenommen.

10.1 Der Firmensitz bleibt in Kupferzell. Die Wertschöpfungskette bleibt zu 100 % in der Region erhalten. Die Gewerbesteuer geht zu 100 % an die Gemeinde Kupferzell. Eine Abbaugenehmigung ist gekoppelt an den Firmensitz in Kupferzell.