Anliegen des Ortschaftsrates Feßbach

Anliegen des Ortschaftsrats Feßbach und Antworten der Firma Paul Kleinknecht

Im Hinblick auf die bei der Öffentlichkeitsveranstaltung im Sommer 2024 mit der Bürgerschaft gesammelten Fragen zur geplanten Steinbrucherweiterung formuliert der Ortschaftsrat nachfolgende Forderungen. Diese wurden dem Betreiber Paul Kleinknecht in mehreren Terminen vorgetragen und in konstruktiver Weise erörtert. Das Ergebnis dieser Gespräche zeigt, dass den wesentlichen und wichtigsten Anliegen des Ortschaftsrates weitestgehend zugestimmt werden konnte.

Die Erfüllung der nachfolgenden Forderungen erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Firma Paul Kleinknecht erklärt sich bereit, diese Punkte zu akzeptieren und umzusetzen. Sie treten mit der Inanspruchnahme der neu genehmigten Fläche in Kraft.

Hier finden Sie die Anliegen und die jeweiligen Antworten im Überblick:

1.1 Der Messbericht der Spreng- und Erschütterungsmessdaten vom 25.04.2023 bis 18.06.2024 an den drei bisherigen Messstellen wurde dem Ortschaftsrat zur Verfügung gestellt. Diese Datenwerden ebenfalls für die allgemeine Bevölkerung in den Antragsunterlagen im Zuge der Offenlage zur Verfügung gestellt.

1.2 Die Firma Paul Kleinknecht ist bereit, auf eigene Kosten ein Erschütterungsmonitoring über eine feste Messstation zu betreiben. Die Messstelle wird in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und dem Gutachter festgelegt. Der prozentuale relative Wert zu den Anhalts- bzw. Emissionswerten nach DIN 4150 wird regelmäßig auf der Internetseite der Firma Paul Kleinknecht aktualisiert und dort zusammen mit spezifischen Daten zur aktuellen Sprengung veröffentlicht.

2.1 Die geforderten Entlastungssprengungen werden durchgeführt.

3.1 Einer verbindlichen Forderung von maximal drei Sprengungen pro Woche kann leider nicht stattgegeben werden, obwohl diese in der Regel eingehalten werden. Dies wäre auch nicht im Sinne der Rüblinger Bevölkerung. Eine Reduzierung der Sprengungen würde eine Vergrößerung der Sprenganlage nach sich ziehen, was – wenn auch nur minimal – zu höheren Schwinggeschwindigkeiten führen könnte.

3.2 Vor jeder Sprengung kann ein im Vorfeld festgelegter Teil der Rüblinger Bevölkerung über eine WhatsApp-Gruppe informiert werden, dass in den nächsten Minuten eine Sprengung stattfinden wird.

3.3 Die Firma Paul Kleinknecht wird zur weiteren Reduzierung von Erschütterungsemissionen in eine digitale Bruchwand- und Bohrlochvermessung investieren.

4.1 Die Sicherheitsvorkehrungen entsprechen dem Stand der Technik sowie den rechtlichen Anforderungen. Eine mangelhafte Umzäunung wurde nicht festgestellt. Akustische Signale werden vor jeder Sprengung am gesetzlich vorgeschriebenen Ort, nämlich an der Sprengstelle selbst, abgegeben. Erforderliche Wege, die das Sicherheitskonzept betreffen, wurden in der Vergangenheit und werden auch zukünftig stets gewissenhaft abgesperrt.

Dennoch wird die Firma sich bemühen, diese Vorkehrungen zu optimieren und gegebenenfalls im Detail mit dem Ortschaftsrat abzustimmen.

5.1 Die Rekultivierung wird dem Abbau zeitgleich folgen. Die Rekultivierungshöhe wird auf momentanes Geländeniveau erfolgen und in den aktuellen Zustand zurückversetzt.

5.2 Im aktuell genehmigten Bereich ergeben sich durch den derzeitigen Genehmigungsantrag keine Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Genehmigung aus dem Jahr 2011.

6.1 Maßnahmen zur Reduzierung der Staubbelastung werden ergriffen. Der externe Lkw-Verkehr wird angewiesen, eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung werden Abmahnungen und gegebenenfalls Hausverbote für Fremdfirmen ausgesprochen.

6.2 Eine intensivere Bewässerung der Fahrwege im Vergleich zur bisherigen Bewässerungskampagne wird durchgeführt. Eine intensivere Freimachung der Fahrwege von Feinanteilen wird erfolgen. Dies vor allem im Bereich des Abraums in trockenen Jahreszeiten.

6.3 Eine Staubmessstelle im Ort kann nicht eingerichtet werden, da diese nicht zwischen Staub aus dem Steinbruch und Staub aus anderen Quellen (wie Landwirtschaft) unterscheiden kann. Ein solches Messgerät wird jedoch nicht benötigt, da das Staubemissionsgutachten eine Staubbelastung in den Teilorten weit unterhalb der Grenzwerte prognostiziert.

7.1 Die Anlage wird im Sommer im Regelbetrieb nicht vor 6:30 Uhr in Betrieb genommen. In anderen Monaten beginnt der Betrieb um 7:00 Uhr. Zur Nachverfolgung von vermeintlichen Störungen bitten wir die Rüblinger, eine E-Mail mit Angabe von Datum und Uhrzeit an kontakt@paul-kleinknecht.de zu senden.

7.2 Akustische Rückfahreinrichtungen dienen der Sicherheit der Belegschaft sowie der Kundschaft. Alle Fahrzeuge sind mit akustischen Rückfahrwarneinrichtungen ausgestattet. Keine dieser Maschinen wurde im Wohnbereich von Rüblingen hörbar festgestellt. Dennoch erwägt die Firma Paul Kleinknecht, zwei Maschinen auf optische bzw. sensorische Warneinrichtungen umzurüsten.

7.3 Ein Wall ist aus platztechnischen Gründen nicht möglich und auch nicht zielführend.

8.1 Die Anlage wird im Sommer im Regelbetrieb nicht vor 6:30 Uhr und in anderen Monaten nicht vor 7:00 Uhr in Betrieb genommen. Die Betriebszeiten des Steinbruchs sind montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr. In besonderen Ausnahmefällen sind die Betriebszeiten montags bis samstags von 06:00 bis 22:00 Uhr.

9.1 Abgebaute Wege werden nach Vollverfüllung in gleicher Weise wiederhergestellt.

9.2 Die Ertüchtigung des Weges auf dem Flurstück 290 erfolgt auf Kosten der Firma Paul Kleinknecht.

9.3 Die Notwendigkeit, den Weg auf Flurstück 268 zu asphaltieren und dessen Verlängerung bis zum Flurstück 260 vorzunehmen, besteht nicht. Das bestehende Feldwegenetz ermöglicht eine effiziente Bewirtschaftung der angrenzenden Äcker. Zudem widerspricht eine Versiegelung der Schotter- und Graswege dem allgemeinen Trend im ländlichen Wegebau. Dennoch setzt der Ortschaftsrat seine Forderung vornehmlich durch und die Firma Paul Kleinknecht wird einen befestigten Fußweg in Verlängerung des bisherigen Feldweges 268 (von der Gemeinde Kupferzell betrieben) errichten. Die Kosten für die Herstellung des Weges trägt die Firma Paul Kleinknecht.

9.4 Eine Verbesserung des Kurvenradius für den Sattelzugverkehr zwischen den Flurstücken 290 und 291 wird durch die Firma Paul Kleinknecht vorgenommen.

10.1 Der Firmensitz bleibt in Kupferzell. Die Wertschöpfungskette bleibt zu 100 % in der Region erhalten. Die Gewerbesteuer fließt zu 100 % an die Gemeinde Kupferzell. Eine Abbaugenehmigung ist an den Firmensitz in Kupferzell gebunden.

REKULTIVIERUNGSZIELE FÜR DIE BESTANDSFLÄCHE

Beibehaltung der genehmigten Rekultivierungsplanung im Bestandsbereich

- Acker
- Dauergrünland (Mähwiesen)
- Extensivgrünland mit Gebüschen
- Hecken, Feldgehölze
- Streuobst
- offene Felswände
- Wasserflächen
- periodisch wasserführender Bach