Anliegen des Ortschaftsrates Feßbach
Anliegen des Ortschaftsrats Feßbach und Antworten der Firma Paul Kleinknecht
Hier finden Sie die Anliegen und die jeweiligen Antworten im Überblick:
1. Wir fordern die Offenlegung der Erschütterungsdaten und eine kontinuierliche Überprüfung durch feste Messstationen. Hierzu fordern wir die Benennung von 3 Messpunkten in Gebäuden in Rüblingen und die Festlegung von nicht zu überschreitenden Grenzwerten. Die Messwerte sollen online in Echtzeit einzusehen sein.
1.1 Sämtliche im Vorfeld ermittelte Daten der Schwinggeschwindigkeiten an den drei bisherigen Messstellen werden dem Ortschaftsrat zur Verfügung gestellt. Diese werden ebenso für die breite Bevölkerung in den Antragsunterlagen offengelegt.
1.2 Die Firma Paul Kleinknecht ist bereit – und trägt hierfür auch sämtliche Kosten – um ein Erschütterungsmonitoring über eine feste Messstation zu betreiben. Dabei wird eine Messstelle festgelegt, die der Ortschaftsrat mit dem Gutachter fachlich abstimmt. Der prozentuale relative Wert zu den Anhalts- bzw. Emissionswerten nach DIN 4150 wird aktualisiert auf der Internetseite der Firma Paul Kleinknecht veröffentlicht.
2. Es sind Entlastungssprengungen durchzuführen, damit die Hauptsprengrichtung stets vom Ort weg stattfinden kann und so die Belastung für die Bevölkerung minimal gehalten wird.
2.1 Die geforderten Entlastungssprengungen werden durchgeführt.
3. Wir fordern den oberen Grenzwert für die Anzahl der Sprengungen pro Woche auf maximal 3 Sprengungen festzulegen. Außerdem eine Festlegung und den Aushang der Sprengzeiten.
3.1 Einer Forderung von maximal drei Sprengungen pro Woche kann leider nicht stattgegeben werden. Dies wäre auch nicht im Sinne der Rüblinger Bevölkerung. Eine Reduzierung der Anzahl der Sprengungen hätte eine Vergrößerung der jeweiligen Sprenganlage zufolge. Dies könnte, zwar nur minimal, jedoch trotzdem zu höheren Schwinggeschwindigkeiten führen.
3.2 Vor jeder Sprengung kann ein im Vorfeld festgelegter Teil der Rüblinger Bevölkerung über eine WhatsApp Gruppe über eine Sprengung innerhalb der nächsten paar Minuten informiert werden.
3.3 Die Firma Paul Kleinknecht tätigt zur Erhöhung der Sicherheit sowie zur Reduzierung von Erschütterungsemissionen eine Investition in eine digitale Bruchwand- und Bohrlochvermessung.
4. Wir fordern die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen. Derzeit nehmen wir mangelhafte Umzäunung wahr. Hupsignale sind vor Sprengungen nicht wahrzunehmen. Entsprechende Warnschilder fehlen. Wege werden vor Sprengungen nicht abgesperrt.
4.1 Die Sicherheitsvorkehrungen werden eingehalten und sind Stand der Technik und der rechtlichen Voraussetzungen. Eine mangelhafte Umzäunung können wir nicht bestätigen. Akustische Signale werden vor jeder Sprengung durchgeführt und zwar an der Stelle an der es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben, nämlich an der Sprengstelle selbst. Erforderliche Wege, welche das Sicherheitskonzept betreffen wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft stets abgesperrt.
Dennoch werden wir uns bemühen, diese Vorkehrungen zu optimieren und nötigenfalls mit dem Ortschaftsrat im Detail abzustimmen.
5. Wir fordern, dass die Rekultivierung in gleichem Masse wie der Abbau erfolgt. Wird an einer Stelle abgebaut, muss zeitgleich an anderer Stelle rekultiviert werden. Eine Verfüllung über momentanes Geländeniveau lehnen wir ab. Das Gelände ist nach Abbau in den aktuellen Zustand zurückzuversetzen.
5.1 Die Rekultivierung wird dem Abbau zeitgleich folgen. Die Rekultivierungshöhe wird auf momentanes Geländeniveau erfolgen und in den aktuellen Zustand zurückversetzt werden.
6. Um die Staubbelastung zu minimieren, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise durch die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf max. 10 km/h sowie regelmäßiges Wässern der Fahrwege schon vor Arbeitsbeginn und kontinuierlich über den Tag. Insbesondere im Sommer ist in den Morgenstunden extreme Staubbelastung im Ort wahrnehmbar. Wir fordern daher eine Staubmessstelle im Ort.
6.1 Maßnahmen zur Reduzierung der Staubbelastung werden ergriffen werden. Der externe LKW Verkehr wird angewiesen werden, eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung drohen Abmahnungen beziehungsweise Hausverbote für Fremdfirmen.
6.2 Eine intensivere Bewässerung der Fahrwege im Vergleich zur bisherigen Bewässerungskampagne wird durchgeführt. Dies vor allem im Bereich des Abraums in trockenen Jahreszeiten.
6.3 Eine Staubmessstelle im Ort kann nicht erfolgen, da diese nicht zwischen Staub aus dem Steinbruch und Staub aus der sonstigen Umgebung (beispielsweise Landwirtschaft) unterscheiden kann. Dies ist auch nicht nötig, da das Staubemissionsgutachten eine Staubbelastung in den Teilorten weit unterhalb der Grenzwerte prognostiziert.
7. Lärm durch Siebe und Förderbänder belasten. Fahr- und Piepsgeräusche der LKW stören. Hier ist eine lärmärmere technische Lösung zu suchen. Zur Eindämmung von Lärm und Staub sind an der Abbaugrenze Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise ein mit Sträuchern begrünter Wall zum Abhalten von Lärm und Staub.
7.1 Die Anlage wird im Sommer im Regelbetrieb nicht vor 6:30 Uhr in Betrieb genommen. Ansonsten 7:00 Uhr. Zur Nachverfolgung diverser vermeintliche Störungen bitten wir die Rüblinger eine E-Mail unter Angabe von Datum und Uhrzeit der Störung an Kontakt@paul-kleinknecht.de zu senden.
7.2 Die akustischen Rückfahreinrichtungen dienen der Sicherheit der Belegschaft sowie der Kundschaft. Die Betriebsleitung hat sämtliche Fahrzeuge mit akustischen Rückfahrwarneinrichtung tabellarisch aufgenommen. Keine dieser Maschinen wurde im Wohnbereich von Rüblingen hörbar festgestellt. Dennoch fast die Firma Paul Kleinknecht ins Auge, zwei dieser Maschinen von akustischer auf optischer beziehungsweise sensorischer Warneinrichtung auf eigene Kosten in Höhe von rund 45.000 Euro umzurüsten.
7.3 Ein Wall ist nicht notwendig beziehungsweise zielführend und kann aus platztechnischen Gründen auf dem Abbaugrundstück nicht vorgesehen werden.
8. Die Betriebszeiten sind einzuhalten. Bisweilen sind außerhalb der regelmäßigen Betriebszeiten noch Betriebsgeräusche zu hören.
8.1 Die Anlage wird im Sommer im Regelbetrieb nicht vor 6:30 Uhr in Betrieb genommen. Ansonsten 7:00 Uhr. Zur Nachverfolgung diverser vermeintliche Störungen bitten wir die Rüblinger eine E-Mail unter Angabe von Datum und Uhrzeit der Störung an kontakt@paul-kleinknecht.de zu senden.
9. Wege die abgebaut werden, müssen nach Verfüllung in gleicher Weise wieder hergestellt werden. Wir fordern die Ertüchtigung des Weges 290 und Ausbau des Weges 278 bis zur Mündung in Weg auf Flurstück 268 in asphaltierter Ausführung. Die Verlängerung zum Weg 260 (asphaltierte Neuanlage) hat auf Steinbruchgelände zu erfolgen. Die Kurve Flurstück 291 auf 290 muss auf Schwerlastverkehr ausgelegt werden (Kurvenradius).
9.1 Wege, die abgebaut wurden, werden nach Verfüllung in gleicher Weise wieder hergestellt.
9.2 Die Ertüchtigung des Weges mit der Flurstücknummer 290 erfolgt auf Kosten der Firma Paul Kleinknecht.
9.3 Die Notwendigkeit, den Weg auf Flurstück 268 asphaltiert auszuführen und dessen Verlängerung bis zum Flurstück 260 vorzunehmen, besteht nicht. Das bestehende und auch zukünftig weiter genutzte umliegende Feldwegenetz ermöglicht eine effiziente Bewirtschaftung der an die genannten Wege angrenzenden Äcker. Zudem steht eine Versiegelung der derzeitigen Schotterwege im Widerspruch zum allgemeinen Trend im ländlichen Wegebau.
Anmerkung: Während der Sitzung mit dem OR entwickelte sich eine Variante, dass die Gemeinde einen Schotterfeldweg als Verlängerung des Weges 268 auf der Flurstücknummer 267 bis zur Einmündung in den Weg 260 in Erwägung ziehen könnte.
9.4 Eine Verbesserung des Kurvenradius auf Sattelzugverkehr zwischen den Flurstücken 290 und 291 wird durch die Firma Paul Kleinknecht vorgenommen.
10. Firmensitz und Wertschöpfungskette muss Vorort bleiben. Eine Abbaugenehmigung muss gekoppelt sein an einen Firmensitz in Kupferzell.
10.1 Der Firmensitz bleibt in Kupferzell. Die Wertschöpfungskette bleibt zu 100 % in der Region erhalten. Die Gewerbesteuer geht zu 100 % an die Gemeinde Kupferzell. Eine Abbaugenehmigung ist gekoppelt an den Firmensitz in Kupferzell.